2022-10-14T09:30:14+02:00 2022-10-14T09:30:14+02:00 DynamicPDF Core Suite (Generator, Merger and ReportWriter) for .NET v11.15 xml

HAUSHALTSBESCHLUSS

der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf für das Haushaltsjahr 2022. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen:

GESAMTGEBARUNG

Als Grundlage der Gesamtgebarung des Haushaltes der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf im Haushaltsjahr 2022 werden die im beigeschlossenen Voranschlag vorgesehenen Mittelaufbringungen und –verwendungen festgesetzt. Der Voranschlag 2022 ergibt folgende Schlusssummen:

Finanzierungsvoranschlag: Aufbringungen EURO 4 808 800,00

Verwendungen EURO 5 799 300,00

Ergebnisvoranschlag: Aufbringungen EURO 5 369 200,00

Verwendungen EURO 5 243 800,00

…………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………

Bürgermeister geschäftsführender Gemeinderat

…………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………… Gemeinderat Gemeinderat

VORBERICHT

zum Voranschlag 2022

gemäß § 3 der NÖ Gemeindehaushaltsverordnung (NÖ GHVO)

Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf

-100 000

400 000

900 000

1 400 000

1 900 000

2 400 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

2062500

-454200

Entwicklung Haushaltspotential

Entwicklung des Haushaltspotenzials

Erläuterung:

Das Haushaltspotential hat seine Grundlage in § 67 Z. 11 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und ist erstmals im Voranschlag 2020 auszuweisen. Die Angaben zu den Vorjahren entfallen daher.

Haushaltspotential: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten.

Das Haushaltspotenzial ist eine wichtige Kenngröße und gibt die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde wieder. Das schafft Vergleichbarkeit mit der bisherigen Rechtslage, aus der Überschüsse und Abgänge abzuleiten waren und dient der Transparenz.

Wenn das Haushaltspotenzial innerhalb des Zeitraumes des mittelfristigen Finanzplanes laufend negativ ist, ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen (§ 72b Abs. 1 Z. 2 NÖ GO 1973).

-100 000

400 000

900 000

1 400 000

1 900 000

2 400 000

2 900 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

285684

2435600

125400

Entwicklung Nettoergebnis

Entwicklung des Nettoergebnisses

Erläuterung:

Beim Nettoergebnis handelt es sich um das Ergebnis des Ergebnisvoranschlages und ist erstmals für das Haushaltsjahr 2020 auszuweisen. Die Angaben zu den Vorjahren entfallen daher.

Ein positives Nettoergebnis bedeutet, dass die Erträge voraussichtlich ausreichend sein werden, die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen (inklusive des Werteverzehrs des Anlagevermögens in Form der Abschreibungen) abzudecken.

Ein negatives Nettoergebnis heißt, dass dies nicht zur Gänze (in der Höhe des negativen Wertes) möglich ist.

1 935

1 940

1 945

1 950

1 955

1 960

1 965

1 970

1 975

1 980

2018

2019

2020

2021

2022

1979

1962

1951

1977

1980

Entwicklung Volkszahl

Entwicklung der Volkszahl gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2018

Erläuterung:

Die Volkszahl gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 wird jährlich von der Bundesanstalt Statistik Austria zum Stichtag 31. Oktober festgestellt

Eine Erhöhung bzw. Verminderung der Volkszahl (jährlich) ist ein wesentlicher Indikator für die Berechnung der Abgabenertragsanteile.

Begründung:

Die Gemeinde verzeichnet in den letzten Jahren eine konstante Bevölkerungszahl. Ab 2021 wird mit einem ständigen Zuwachs gerechnet, da ab diesem Zeitpunkt ein neu entwickeltes Siedlungsgebiet zur Verfügung steht.

0

200 000

400 000

600 000

800 000

1 000 000

1 200 000

1 400 000

1 600 000

1 800 000

2 000 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

1604617

1625300

1471433

1490000

1808000

Entwicklung Abgabenertragsanteile

Entwicklung der Abgabenertragsanteile

Erläuterung:

Die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) erhalten auf Basis des aktuellen Finanzausgleichs aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (z.B. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer, Normverbrauchsabgabe, Tabaksteuer udgl.) entsprechende Anteile. Im Bereich der Gemeinden spielen dabei die Volkszahl und der abgestufte Bevölkerungsschlüssel eine besondere Rolle. Die sogenannten „Abgabenertragsanteile“ bilden in den meisten Gemeinden die wichtigste Einnahmequelle.

Ein Steigen der Abgabenertragsanteile weist auch auf eine Erhöhung der Volkszahl hin.

Begründung:

0

500 000

1 000 000

1 500 000

2 000 000

2 500 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

2079390

2118000

1142643

1019500

895400

Entwicklung Schuldenstand

Entwicklung des Schuldenstandes

Erläuterung:

Die Entwicklung des Schuldenstandes zeigt auf, inwieweit der Schuldenstand über die Jahre erhöht oder reduziert wird.

Begründung:

Der Anstieg der Schulden begründet sich in der Entwicklung einen neuen Siedlungsgebietes im Gesamtausnmaß von ca. 60.000 m². Die Darlehensaufnahmen dienen der Finanzierung für Straßenbau, Wasser- und Kanalisationsbauten.

0

500 000

1 000 000

1 500 000

2 000 000

2 500 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

866400

1106638

1042139

1927700

2081100

Entwicklung gegebene Darlehen

Entwicklung gegebene Darlehen (gemeindeeigene Darlehen)

Erläuterung:

Auf Grund der wenig ertragsreichen Möglichkeiten bei der Veranlagung von Rücklagengeldern finanziert die Gemeinde seit einigen Jahren Wasser- und Kanalisationsbauten durch gemeindeeigene Darlehen. Durch Tilgung und Zinserträge sind über einen größeren Zeitraum konstante Einnahmen im Gemeindehaushalt gegeben.

Begründung:

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

4569257

4587768

14305728

11595600

13120900

4569257

4587768

4805728

2095600

3620900

Rücklagen-Entwicklung mit und ohne Zahlungsmittelreserve

Entwicklung der Rücklagen mit und ohne Zahlungsmittelreserve

Erläuterung:

Die Entwicklung der Rücklagen zeigt an, inwieweit Rücklagen vorhanden sind und ob Rücklagen aufgebaut bzw. aufgebraucht werden.

e

Blauer Balken Rücklagen mit Zahlungsmittelreserve.

e

Roter Balken Rücklagen ohne Zahlungsmittelreserve.

0

20 000

40 000

60 000

80 000

100 000

120 000

140 000

160 000

180 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

161855

0

0

0

0

Entwicklung Leasingverpflichtungen

Entwicklung der Leasingverpflichtungen

Erläuterung:

Begründung:

Die Leasingverpflichtungen für das Volksschul- und Kindergartengebäude sind im November 2019 abgeschlossen.

0

0

0

0

0

1

1

1

1

1

1

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

0

0

0

0

0

Entwicklung Verwaltungsschulden

Entwicklung der Verwaltungsschulden

Erläuterung:

Begründung:

0

50 000

100 000

150 000

200 000

250 000

300 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

254240

191470

126795

183200

170700

Entwicklung Haftungen

Entwicklung der Haftungen

Erläuterung:

Eine Gemeinde darf Bürgschaften und sonstige Haftungen nur übernehmen, wenn hiefür ein besonderes Interesse der Gemeinde gegeben ist, der Schuldner nachweist, dass eine ordnungsgemäße Verzinsung und Tilgung gesichert ist, die Haftungen befristet sind, der Betrag, für den gehaftet wird, ziffernmäßig bestimmt ist und die Gemeinde den daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (vgl. § 78 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973).

Begründung:

Die Haftungen bestehen aus Bürgschaften der Gemeinde als Mitglied beim GAV Mittlerer Weidenbach.

2 050 000

2 100 000

2 150 000

2 200 000

2 250 000

2 300 000

2 350 000

2 400 000

2 450 000

2018

2019

2020

2021

2022

2234360

2203807

2336273

2200948

2428100

Entwicklung Umlagen-Finanzkraft

Entwicklung der Finanzkraft für die Umlagenberechnung

Erläuterung:

Die Finanzkraft einer Gemeinde wird aus den

-

Erträgen der ausschließlichen Gemeindeabgaben ohne die Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen und ohne die Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern und

-

Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ohne Spielbankenabgabe ermittelt.

Basis für die Ermittlung der Finanzkraft sind die tatsächlichen Beträge aufgrund der Rechnungsabschlüsse.

Die Darstellung der Entwicklung der Finanzkraft für die Umlagenberechnung hat insbesondere auf die Beitragsleistung der Gemeinden zum NÖ Krankenanstaltensprengel (NÖKAS) und zur Sozialumlage Auswirkungen. Eine Erhöhung oder Reduktion/Verminderung der Finanzkraft wirkt sich unmittelbar auf die Beitragsleistung aus.

Begründung:

0

100 000

200 000

300 000

400 000

500 000

600 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

459403

473851

465592

544000

553000

Entwicklung NÖKAS-Umlage

Entwicklung der NÖKAS-Umlage

Erläuterung:

Das Landesgebiet ist Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel für alle öffentlichen Krankenanstalten in Niederösterreich. Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel sind ein Gemeindeverband. Dem Gemeindeverband gehören alle Gemeinden Niederösterreichs an. Der Gemeindeverband ist juristische Person, er hat seinen Sitz am Sitz der Landesregierung und trägt die Bezeichnung “NÖ Krankenanstaltensprengel” (§ 61 Abs. 1 NÖ Krankenanstaltengesetz - NÖ KAG).

Die Gemeinden haben an den NÖ Krankenanstaltensprengel monatliche Beiträge zu leisten. Berechnungsgrundlage bilden dabei die Volkszahl und die Finanzkraft der Gemeinden. Steigerungen bei der Volkszahl und bei der Finanzkraft führen daher zu höheren Beitragsleistungen bei den Gemeinden.

Diese monatlichen Beiträge werden von den der Gemeinde gebührenden monatlichen Vorschüsse auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einbehalten.

Begründung:

0

50 000

100 000

150 000

200 000

250 000

300 000

RA 2018

RA 2019

RA 2020

VA 2021

VA 2022

237396

243161

252969

284000

297000

Entwicklung Sozialhilfeumlage

Entwicklung der Sozialhilfeumlage

Erläuterung:

Die Gemeinden haben jährlich einen Beitrag zu den vom Land zu tragenden Kosten der Sozialhilfe, die nicht durch Kostenbeitrags- und Ersatzleistungen oder durch sonstige für Zwecke der Sozialhilfe bestimmte Zuschüsse gedeckt sind, in der Höhe von 50 % an das Land zu entrichten (§ 44 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz – NÖ SAG).

Die Leistungen für die Sozialhilfe-Umlage werden von der Landesregierung auf die einzelnen Gemeinden nach ihrer Finanzkraft (Finanzkraft für die Umlagenberechnung) aufgeteilt.

Diese monatlichen Beiträge werden von den der Gemeinde gebührenden monatlichen Vorschüsse auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einbehalten.

Begründung:

Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Voranschlag 2022 Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf

Keine Vorhanden!

Dienstpostenplan - Voranschlag 2022 Der Dienstpostenplan ist Teil des Voranschlages (§ 73 NÖ GO/ § 56 Abs. 3 NÖ STROG/ § 5 Abs. 1 Z 4. VRV 2015).

Stand: 01.12.2021

Dienstpostenplan im Voranschlag

HH- Hinweis

DZW

Bezeichnung des Dienstzweiges

Anzahl

Entlohnungs-gruppe

Funktionsverwendung

Anzahl

FGrp

Bezeichnung

Pzlg

010000

71

Verwaltungsfachdienst

1

V

1

VII

Amtsleiter

01000

56

Gehobener Verwaltungsdienst

0,625

6

6

Amtsleiter-Stv.

010000

71

Verwaltungsfachdienst

2,25

5

1

0

010000

85

Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst

1,25

4

4

010000

Ferialpraktikant

2

freie Vereinbarung

211000

16

Schulwart

1

3

240000

12

Kindergartenhilfsdienst

5

3

820000

2

Facharbeiter

4

5

820000

Ferialpraktikant

4

freie Vereinbarung

831000

Aushilfe Bad

3

freie Vereinbarung

strkar / Personal / Dienstpostenplan VA .xlsx

Dienstpostenplan - 1. Nachtragsvoranschlag 2021 Der Dienstpostenplan ist Teil des Voranschlages (§ 73 NÖ GO/ § 56 Abs. 3 NÖ STROG/ § 5 Abs. 1 Z 4. VRV 2015).